Der Wechsel an der Unternehmensspitze wird zumeist aus Altersgründen notwendig. Gern wird die Planung weit in die Zukunft verschoben, denn man fühlt sich noch gesund und leistungsfähig.
Doch nur wer frühzeitig plant kann erfolgreich übertragen. Hemmungen, die eigene Nachfolge zu regeln können gefährlich sein. Bei einer nicht geregelten oder schlimmer fehlerhaft geregelten Unternehmensnachfolge drohen erhebliche Risiken.
Nachfolgeregelungen müssen beiden Seiten gerecht werden. Der Übergeber möchte seinen „Lebenstraum“, seine Familie und seine Mitarbeiter gesichert wissen. Der Übernehmer möchte einen gesunden Betrieb mit Perspektive.
Durch die Erarbeitung einer fundierten Konzeption, die nicht ausschließlich das betriebliche, sondern auf Wunsch auch das private Vermögen beinhaltet unterstützen wir Sie bei der Realisierung dieser Wünsche.
In einem ersten Beratungsgespräch mit dem Übergeber werden die wesentlichsten Punkte und Anliegen geklärt. Danach analysieren wir Ihre Unternehmens- und Ihre Vermögenssituation. Sind Sie bereit für eine Übergabe oder muss Ihr Unternehmen erst noch „fit gemacht“ werden. Sind Strukturen zu entflechten oder Zuständigkeiten neu oder anders zu regeln?
Gemeinsam mit dem Unternehmer und allen Beteiligten erarbeiten wir danach die Rahmenbedingungen für eine mögliche Übergabe und entwickeln die Spielregeln.
In der weiteren Folge unterstützen wir Sie mit unserer fachlichen und persönlichen Kompetenz. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit weiteren Experten – wie z.B. Rechtsanwälten oder Notaren zusammen.
Selbstverständlich kann ein Nachfolger in der Zeit nach der Übergabe auf unser Know-how und unsere Unterstützung zurückgreifen.
- Entwicklung Ihres persönlichen Nachfolgekonzeptes
- Bewertung Ihres Unternehmens
- Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages sowie weiterer Verträge aus steuerlicher Sicht
- Prüfung der steuerlichen Konsequenzen
- Hilfestellung und Beratung bei Umwandlungen nach UmwG / UmwStG