Egal ob Sie als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmen zu uns kommen, Sie erhalten von uns eine auf Sie zugeschnittene Beratung.
Hierbei verstehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der Abbildung von Vergangenheitswerten sondern vielmehr in der vorausschauenden Planung und Gestaltung.
Wir wollen Ihre Ziele und Visionen mit unserer langjährigen Erfahrung optimal verknüpfen.
Deklarationsberatung
- Private Steuererklärung
- Unternehmenssteuererklärungen
Durchsetzungsberatung
- Außergerichtliche Rechtsbehelfe
- Vertretung vor allen Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit
- Betreuung von Betriebsprüfungen
Gestaltungsberatung
- Strategische Steuerplanung
- Beratung bei Neugründungen und Unternehmensverkäufen
- Beratung zu Erbschaft- und Schenkungssteuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Klassisches Betriebliches Rechungswesen
- Finanzbuchhaltung
- Kostenrechung
- Zahlungsverkehr
Unternehmen online
- digitales Rechungswesen
- Online Zugriff auf aktuelle Unternehmensdaten
- Elektronische Belegarchivierung
Lohnbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive Baulohn
- Führung von Arbeitszeitkonten und Statistiken
- Erstellung aller notwendigen Bescheinigungen, Meldungen, Anträge
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Lohnkostenoptimierung
Erstellung von Jahresabschlüssen
- Jahresabschlüsse
- Einnahme-/Überschussrechnungen
- Liquidationsabschlüsse
- Konsolidierungen
Unternehmensberatung
- Einrichtung eines unternehmensinternen Controllings
- Einrichtung einer individuellen Kosten-/Leistungsrechnung
- Vorausschauende Vermögens-, Finanz- und Ertragsplanung
- Steuerliche Rechtsformberatung
Finanzierungsberatung
- Erstellung von Businessplänen
- Erstellung von individuellen Finanzierungskonzeptionen
- Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten
- Begleitung bei Bankgesprächen
Neugründung und Unternehmensnachfolge
- Start-Up Beratung für Neugründer
- Unternehmensbewertung
- Unternehmensnachfolgeplanung
Nach § 24 FinVermV sind Finanzanlagenvermittlung und Honorar-Finanzanlagenberater zur jährlichen Abgabe eines Prüfberichtes verpflichtet. Die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde ist dadurch in der Lage, die ordnungsgemäße Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler bzw. Berater zu überwachen. Der Prüfbericht ist auf eigene Kosten zu erstellen und jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres unaufgefordert und schriftlich im Original bei der Gewerbebehörde einzureichen. Die Prüfungspflicht entsteht bereits dann, wenn jährlich eine Beratung bzw. Vermittlung im Sinne des §34 Abs. 1 Satz 1 GewO erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Bestands- oder Neukunden handelt und ob lediglich eine Beratung (auch ohne Umsatz) erfolgt. Wird der Prüfbericht nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder unrichtig vorgelegt, können Bußgelder von bis zu 5.000,00€ verhängt werden. Im Wiederholungsfall droht außerdem der Widerruf der Gewerbeerlaubnis.
Wir erstellen den Prüfbericht nach § 24 FinVermV für Sie – zuverlässig, rechtssicher und termingerecht!